PayPal erfreut sich bei Käufern großer Beliebtheit. PayPal ist unkompliziert, eine einfach Bezahlbethode die Sicherheit mit seinem Käuferschutz auf beiden Seiten der Geräte, bei allen Online-Käufen gibt. Nach Angaben von PayPal selbst, hat der Bezahldienstleister mehr als 277 Millionen Nutzer in rund 200 Märkten und bietet Zahlungen mit über 100 Währungen.
PayPal die andere Wahrheit, die PayPal Gebühren
Wussten Sie, dass Sie als Käufer bei einem Onlinekauf mit PayPal mindestens 2,49 % an der Kasse mehr zahlen? Tatsächlich erhebt PayPal bei Transaktionen bis 2000 Euro eine Gebühr von 2,49 %. Gleichzeitig hält PayPal in sinen AGB,s deutlich fest, dass diese Summe dem Kunden nicht angerechnet werden darf. Bedeutet: möchten Sie onlinen einen oder mehrere Artikel in einem Onlineshop erwerben, welcher PayPal als Zahlungsdienstleister anbietet, darf dort im Warenkorb noch an anderer Stelle diese 2,49 % offiziell aufgeführt und oder berrechnet werden. Was tun als Händler? Logischerweise wird die PayPal Gebühr in den Gesamtbetrag eingepreist. Stellen Sie sich mal vor, bei einem Kaufbetrag von 500€ beträgt hier die PayPal-Gebühr 12,45€, bei einer Kaufsumme von 1000€ sind es bereits 24,9€, bei 2000€ sind es 49,8€. Logischerweise muss die Gebühr irgendwo in den Zahlen aufgeführt werden, spätestens die Buchhaltung bzw. das Finanzamt wird hier Beanstandungen anführen.
PayPal Käuferschutz und zahlreiche Gerichtsprozesse
Der PayPal Käuferschutz gibt Sicherheit, wo außer mit PayPal kann man bei Unstimmigkeiten einfach einen Käuferschutzantrag stellen, und im Zweifel ganz unbürokratisch sein Geld zurückerhalten?! Doch haben Sie sich einmal die Frage gestellt, wie PayPal dazu kommt, über Rechtsgeschäfte mit gültigen Kauf- und Verkäuferverträgen, Handelsgeschäften als „Richter“ aufzutreten? Sitzen da etwa Juristen die über die Abwicklungen, Inhalte und legitmen Fragen befinden können? Die Antwort ist ganz klar, nein! Tatsächlich ist im Zivilrecht bei einem Streitwert bis zu 5000€ das örtliche Amtsgericht, darüber liegende Streitwerte das Landgericht zuständig. In den letzten Jahren kam es gehäuft zu Prozessen gegen PayPal und seine Handhabe bezüglich des Käuferschutzes, die im Einzelnen PayPal wenig bis gar nicht für sich entscheiden konnte.
PayPal Käuferschutz und ein bestehender Kaufvertrag
Ein weiterer Irrtum bzw. Fallstrick besteht darin, dass Kunden, sowie zum Teil auch Verkäufer glauben, dass mit einsetzen eines positiv bestätigten Käuferschutzantrages durch PayPal, der geschlossene Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer erlischt. Also, nachdem ein Käufer einen Käuferschutzantrag bei PayPal stellte, dass Geld durch PayPal mit Gutschtschrift an den Käufer zurückerstattet wurde, sei die Sache vom Tisch und erledigt. Dem ist defintiv nicht so. Denn, allein der Käufer und der Verkäufer schließen den jeweiligen Kaufvertrag, PayPal als Zahlungsdienstleister kann an dieser Stelle keine gültigen Verträge aufheben. Der Bundesgerichtshof stellt hier wie folgend fest: „
Die Vereinbarung, zur Tilgung einer Kaufpreisschuld den Online-Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, wird von den Vertragsparteien in der Regel als Nebenabrede mit Abschluss des Kaufvertrags getroffen. In diesem Fall ist die vom Käufer geschuldete Leistung bewirkt und erlischt somit der Kaufpreisanspruch des Verkäufers, wenn der betreffende Betrag dessen PayPal-Konto vorbehaltlos gutgeschrieben wird. Denn ab diesem Zeitpunkt kann der Verkäufer frei über das Guthaben verfügen, indem er es etwa auf sein bei PayPal hinterlegtes Bankkonto abbuchen lässt oder seinerseits für Zahlungen mittels PayPal verwendet.
Dennoch steht dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Denn mit der Nebenabrede, den Zahlungsdienst PayPal zu verwenden, vereinbaren die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend, dass die (mittels PayPal) getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn – wie in den vorliegenden Fällen geschehen – das PayPal-Konto des Verkäufers nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet wird.
Dies ergibt sich aus einer nach beiden Seiten hin interessengerechten Vertragsauslegung unter Berücksichtigung der zwischen PayPal und den Nutzern des Zahlungsdienstes jeweils vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere der sogenannten PayPal-Käuferschutzrichtlinie. Diese hebt unter anderem ausdrücklich hervor, dass PayPal „lediglich“ über Anträge auf Käuferschutz entscheidet. In der im Verfahren VIII ZR 83/16 verwendeten (neueren) Fassung der PayPal-Käuferschutzrichtlinie heißt es zudem, diese berühre „die gesetzlichen und vertraglichen Rechte zwischen Käufer und Verkäufer nicht“ und sei „separat von diesen zu betrachten“.“
Das bedeutet: Kommt es zu einem Streitfall, etwa durch verspätete Zustellung, der Käufer stellt ein Käuferschutzantrag bei PayPal, worin er nach Prüfung durch PayPal zurück erhält, erhält lediglich der Käufer sein Geld zurück, der Kaufvertrag bleibt davon unberüht und weiterhin aktiv! So kann der Verkäufer hier, dem Käufer legitim die Dinstleistung oder Ware in Rechnung stellen. Einzig ein Kaufwideruf durch den Käufer bzw. Verkäufer innerhalb der gesetzlichen Fristen, heben gültige Kaufverträge auf.
Sicher online Einkaufen
Wenn Sie einen Kauf online tätigen wollen, möglicherweise auch über einen höheren Betrag, vergewissern Sie sich, dass Sie Ihren Wunschartikel bei einem seriösen Verkäufer tätigen. Rechnen Sie einmal gegen, ob Sie am Ende nicht sogar Geld sparen können, wenn Sie auf die Zahlung mit PayPal verzichten, schauen Sie mal nach Angeboten, bei denen Sie etwa 2, 3 oder gar 4% Skonto auf eine Zahlung per Vorkasse erhalten.
Die Zahlung per Vorkasse ist hier tatsächlich am sichersten, schauen Sie sich vorab die entsprechende IBAN an, wenn es sich um eine deutsche Bankverbindung handelt, dass Geschäft seinen sitz in deutschland hat, greifen hier im Zweifel immer deutsche Sicherheitsmechanismen, deutsches Recht, und SIe haben obendrein immer die Möglichkeit, im Streitfall oder im schlimmsten Fall, bei Betrug, Ihr Geld durch Ihre Hausbank zurückbuchen zu lassen. Im Streitfall, hilft Ihnen immer, rechtlich sicher, der Verbraucherschutz oder ein kompetenter Anwalt.